Arbeitsmedizinischer Dienst Dr.med.Gedik

Führerscheinuntersuchungen

Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnis

Besitzer der Führerscheinklassen C,CE,D,DE,C1,C1E,D1,D1E
bzw. einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen).
müssen ihre Fahrerlaubnisse zu bestimmten Fristen verlängern.

Es gelten folgende Fristen :
C1 und C1E Erwerb vor 01.01.99 -> unbefristet, sonst bis zum 50. Lebensjahr
C und CE Erwerb vor 01.01.99 -> bis 50. Lebensjahr, sonst 5 Jahre ab Erteilung
D1 und D1E 5 Jahre ab Erteilung
D und DE 5 Jahre ab Erteilung
Fahrgastbeförderung PKW 5 Jahre ab Erteilung

Wir empfehlen den entsprechenden Antrag mindestens 6-8 Wochen vor Ablaufdatum zu stellen.  

Notwendige Unterlagen:

Für Klassen C, C1, CE, C1E :

· Sehtestbescheinigung vom Arbeitsmediziner oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre).
· Untersuchungsbescheinigung ( nicht älter als 1 Jahr).
· Grundqualifikation bzw. Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (siehe Rückseite)

Für Klassen D, D1, DE, D1E :

· Sehtestbescheinigung vom Arbeitsmediziner oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre).
· Untersuchungsbescheinigung ( nicht älter als 1 Jahr).
· Eignungsgutachten von einem Arbeitsmediziner oder einer amtlich anerkannten
Begutachtungsstelle für Fahreignung (ab dem 50. Lebensjahr)
· Grundqualifikation bzw. Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (siehe Rückseite)

Für Fahrgastbeförderung :

· Sehtestbescheinigung vom Arbeitsmediziner oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre).
· Untersuchungsbescheinigung ( nicht älter als 1 Jahr).
· Eignungsgutachten von einem Arbeitsmediziner oder einer amtlich anerkannten
Begutachtungsstelle für Fahreignung (ab dem 60. Lebensjahr)

Zusätzlich :Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)

Gültiger Führerschein. Aktuelles Passbild (45mm X 35mm) das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht .

Hinweise:
Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.